Pauschal und einheitlich kann indes nicht gesagt werden, in welcher Höhe ein Schmerzensgeld geltend gemacht werden kann. Hierbei spielen mehrere Faktoren eine maßgebliche Rolle. Neben dem Ausmaß und der Art von Verletzung und Schmerzen kann für die Berechnung vom Schmerzensgeld mitunter eine Arbeitsunfähigkeit die Höhe des Anspruchs beeinflussen. Im folgenden Ratgeber können Sie sich rund um das Thema informieren.
Inhalt
Was bedeutet Schmerzensgeld?
Wer ein Schmerzensgeld wegen schmerzbedingter Arbeitsunfähigkeit verlangt, macht damit einen sogenannten immateriellen Schaden geltend. Ersetzt wird hier nicht etwa eine Vermögenseinbuße, wie es beispielsweise bei der Beschädigung einer Sache der Fall ist.
Gemäß § 253 Absatz 2 in Verbindung mit § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) kann ein Schmerzensgeld dann verlangt werden, wenn eine Person aufgrund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung eines anderen ein körperliches Leid erfährt.
Verletzungen: Faktoren zur Bemessung der Schmerzensgeldhöhe
Wenn der Geschädigte aufgrund einer Verletzung bzw. wegen Schmerzen für einen bestimmten Zeitraum außerstande ist, seiner Beschäftigung nachzugehen, wird dies im Rahmen der Berechnung der Anspruchshöhe berücksichtigt. Je länger der Zeitraum ist, umso stärker fließt er in die Berechnungen mit ein. Allerdings kann die bloße Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht allein betrachtet werden. Die Berechnung erfolgt in vielschichtiger Weise und es gilt immer das Gesamtbild des Vorfalls zu betrachten.
Schmerzensgeld bei Arbeitsunfähigkeit: Tabelle gerichtlicher Urteile
In welcher Höhe deutsche Gerichte ein Schmerzensgeld bei Arbeitsunfähigkeit zusprechen, können Sie beispielhaft nachfolgender Tabelle entnehmen. Dabei gilt es indes zu betonen, dass die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht der einzige maßgebende Faktor zur Berechnung der Anspruchshöhe ist.
Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Verletzung | Schmerzensgeld | Gericht, Jahr, Az. |
---|---|---|
6 Wochen arbeitsunfähig aufgrund von HWS- und BWS-Syndrom | 700 Euro | AG Dortmund, 2013, 427 C 757/13 |
ca. 2 Monate arbeitsunfähig aufgrund Faustschlag | 8.000 Euro | LAG Niedersachsen, 2010, 9 Sa 1914/08 |
ca. 3 Monate arbeitsunfähig aufgrund von Trümmerfraktur des LWK 5 mit kompletter Verlegung des Spinalkanals | 12.500 Euro | Saarländisches OLG, 2005, 4 U 221/04 – 24/05 |
ca. 5 Wochen arbeitsunfähig aufgrund von Beschwerden im Bereich der HWS nebst Kopfschmerzen | 750 Euro | AG Essen, 2005, 24 C 436/04 |
Hallo ich bin 48 Jahre und seid Juni2017 frührentner und es würde ein behandlungsfehler von der Ärztkammer festgestellt.
Bei mir würde eine Umstellung ostotomie gemacht und mein linkes Knie ist Teil steif und kann es nicht mehr richtig benutzen und leide unter extremen Schmerzen.
Ich habe wieder Zeit 35kg zugenommen und meine psychische Belastung ist sehr gross da ich ja nur 800 Euro Rente bekomme und davon 200 Euro an Krankenversicherung abtreten muss.
Ebenfallskann ich nicht mehr lange laufen geschweige denn eine Sporliche Aktivität noch machen.
Auch kann mit meinen Kindern nichts mehr Unternehmen.
Was kann ich geltend machen.
MfG Thilo K.
Hallo Thilo K.,
ein bestehender Anspruch auf Schmerzensgeld muss in der Regel beim Schädiger bzw. der Versicherung eingefordert werden. Im Zweifel sollten Sie sich diesbezüglich von einem Anwalt beraten lassen. Bezüglich der Höhe können keine pauschalen Aussagen getroffen werden, da diese einzelfallabhängig ist.
Ihr Schmerzensgeldtabelle.net-Team
Hallo mein Bruder hatte einen Autounfall und war 1 Tag im Krankenhaus und ist seit 6 Monaten krank geschrieben auf Grund der psychischen Belastung. Er war Beifahrer und der Fahrer war alkoholisiert,
Meine frage ist was für Anträge könne er stellen oder was würde ihm zustehen
Hallo Dominik R.,
bei einem Anspruch auf Schmerzensgeld handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vorgang. Der Geschädigte muss einen Anspruch selbst beim Verursacher einfordern. Die Höhe eines Schmerzensgeldes kann nicht pauschal bestimmte werden und ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Gängige Schmerzensgeldtabellen können bei der Orientierung helfen. Im Zweifel kann sich Ihr Bruder auch von einem Anwalt beraten lassen und abklären welche Ansprüche bestehen und wie diese eingefordert werden können. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.
Ihr Schmerzensgeldtabelle.net-Team
Nach der Operation am ersten Auge wegen grauen Stars war ich mangels ausreichender Aufklärung durch den Arzt der Überzeugung, es sei versehentlich eine falsche Linse eingesetzt worden. Auf meine Anfragen per Email erhielt ich durch eine Mitarbeiterin eine unverständliche Antwort, sodaß ich mehrmals mit Email nachfragen musste. Um vermeintlich vermeiden zu können, daß auch bei der im Abstand einer Woche folgenden Operation wieder eine falsche Linse eingesetzt würde, bestand ich schließlich darauf, daß sich der Arzt selbst mit meinen Zweifeln befasse. Bei einem Anruf konnte ich schließlich erreichen, daß sich eine in dem Augenzentrum beschäftigte Augenärztin damit befassen würde und ein Termin mit Wartezeit noch am Tag vor der 2. Operation vereinbart. Der die Operation durchführende leitende Arzt hat mich kurz darauf doch angerufen, aber nur, mich wegen der Störung durch meine Anfragen zu beschimpfen und schließlich den Abbruch der Behandlung zu erklären. Auch den Termin bei Augenärztin sagte er ab. Ich wurde aus einer Laune heraus also einfach im Regen stehen gelassen
Erst drei Wochen nach diesem Abbruch konnte ich einen Termin bei einem anderen Augenzentrum für die weitere Behandlung bekommen. Die Wartezeit für Operationen beträgt 8 Wochen.
6 Wochen nach der Operation ist eine Schonungszeit einzuhalten, in der körperliche Arbeit ( und Sport -aber das nur nebenbei gesagt) vermieden werden muß.
Wären die Operationen im Wochenabstand erfolgt, wären das 7 Wochen Schonungszeit geworden.
Jetzt werden es zweimal 6 Wochen..
Als Rentner habe ich zwar keinen Verdienstausfall, bin aber mit dringenden Reovierungsarbeiten an einem alten Haus beschäftigt.
Meine Frage ist, ob ich über den (schwer beweisbaren) materiellen Schaden hinaus auch einen Anspruch auf (zumindest symbolisches) Schmerzensgeld haben könnte. Der Vorgang hat mich in eine tiefe Depression getrieben.
Für einen Behandlungsfehler hätte ich Vertständnis gehabt, nicht aber diesen verantwortungslosen Behandlungsabbruch.
Hallo Alfred M.,
ein Schmerzensgeld kann in der Regel dann verlangt werden, wenn Schäden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Wir können nicht beurteilen ob das bei Ihnen der Fall ist und empfehlen Ihnen sich am besten an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich etwaiger Ansprüche beraten.
Ihr Schmerzensgeldtabelle.net-Team