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Schmerzensgeld bei einem Kreuzbandriss: Wenn die Knie buchstäblich schlackern

Schmerzensgeld nach einem Kreuzbandriss – Wann ist das möglich?
Schmerzensgeld nach einem Kreuzbandriss – Wann ist das möglich?
Ohne die Kreuzbänder würden dem Menschen nicht nur in besonders aufregenden Situationen die Knie zittern. Denn das Kreuzband sorgt genau hier für Stabilität. Die Vor- und Rück- sowie die Drehbewegungen werden von diesem Körpergummi reguliert, damit es nicht zu Überdehnungen oder ähnlichem kommt.

Doch ist die Krafteinwirkung auf das Bein zu groß oder die Bewegung zu ungewöhnlich, wie es beispielsweise bei einem Auto- oder Fahrradunfall möglich ist, hält das Kreuzband dieser Energie unter Umständen nicht mehr stand. Es kommt zu einem Kreuzbandriss. Dieser kann Schmerzensgeld nach sich ziehen, wenn es sich nicht nur um eine Freizeitverletzung handelt.

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In unserem Ratgeber klären wir darüber auf, wann dem Geschädigten Schmerzensgeld nach einem Kreuzbandriss zusteht. Außerdem können Sie hier nachlesen, wie viel Schadensersatz möglich ist.

Inhalt

  • 1 Was ist ein Kreuzbandriss?
    • 1.1 Voraussetzungen der Ausgleichzahlung nach einem Kreuzbandriss
  • 2 Fremdverursachter Kreuzbandriss: Schmerzensgeld und dessen Höhe

Was ist ein Kreuzbandriss?

Der – je nach den Umständen Schmerzensgeld begründende – Kreuzbandriss – teilweise auch Kreuzbandruptur genannt – ist insbesondere bei Sportlern eine häufige Knieverletzung. Er kann entweder in Form eines vollständigen Risses vorliegen oder es ist nur das vordere bzw. hintere Band betroffen. Nicht immer muss der Arzt zwangsläufig eine Operation durchführen. Auch eine Behandlung mittels Bewegungs- und Schmerztherapie ist je nach konkreter Verletzung möglich.

Die große Gefahr, die auch Ursache für ein zum Teil recht hohes Schmerzensgeld bei einem Kreuzbandriss ist, besteht in den Langzeitschäden. Wird diese Verletzung nicht behandelt, kann sich im Ernstfall eine Kniearthrose ausbilden, die oftmals den Einsatz einer Knieprothese erforderlich macht.

Wenden Sie sich bei Problemen mit Ihrem Schmerzensgeld für den Kreuzbandriss an einen Anwalt.
Wenden Sie sich bei Problemen mit Ihrem Schmerzensgeld für den Kreuzbandriss an einen Anwalt.
Betroffen sind vor allem Sportler, doch auch nach einem Auffahr- oder Motorradunfall sind derartige Knieschäden zu beobachten. Die Verwundung äußert sich durch starke Schmerzen, ein unangenehmes Zerreiß- oder Verschiebegefühl sowie eine Gelenksschwellung. Eine normale Belastung des Beines ist kaum mehr möglich.

Aufgrund dieser Symptomatik kann Schmerzensgeld nach einem Kreuzbandriss am Knie in Frage kommen. Doch wann genau wird eine Entschädigung fällig?

Voraussetzungen der Ausgleichzahlung nach einem Kreuzbandriss

Die Bedingungen für Schmerzensgeld nach einem Kreuzbandriss, einem Schädelhirntrauma oder einer Platzwunde sind stets gleich. Gemäß § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine Entschädigung für körperliche, gesundheitliche, sexuelle oder freiheitliche Einbußen zu zahlen.

Weitere Voraussetzung für die Gewährung von Schmerzensgeld nach einem Kreuzbandriss oder einer beliebigen anderen Verletzung ist, dass der Betroffene von einem Dritten vorsätzlich oder grob fahrlässig geschädigt wurde.

Fremdverursachter Kreuzbandriss: Schmerzensgeld und dessen Höhe

Hat ein Anderer den Verunfallten beispielsweise bewusst geschubst, kann Schmerzensgeld für den Kreuzbandriss verlangt werden. Die Summe ist stets einzelfallgebunden und bemisst sich an den Umständen der Tat.

Landet der Fall vor Gericht, weil außergerichtlich keine Einigung erzielt werden kann, entscheiden die Richter nach ihrem Ermessen über einen angemessenen Betrag. Dabei berücksichtigen sie unter anderem die Intensität der Schmerzen. Auch, ob die Heilung Wochen oder doch Monate andauert, schlägt sich in der Berechnung vom Schmerzensgeld für einen Kreuzbandriss nieder.

Die Höhe vom Schmerzensgeld nach einem Kreuzbandriss wird für jeden Einzelfall festgesetzt.
Die Höhe vom Schmerzensgeld nach einem Kreuzbandriss wird für jeden Einzelfall festgesetzt.
Eine Orientierung für mögliche Entschädigungszahlungen stellen sogenannte Schmerzensgeldtabellen dar. Darin werden vergangene Urteile aufgelistet, die aufzeigen, wie viel Schmerzensgeld beispielsweise beim Kreuzbandriss in Betracht kommen kann.

Doch Achtung: Die Tabellen geben nur einen unverbindlichen Überblick.

Im Folgenden haben wir für Sie ein Beispiel einer solchen Übersicht. Anhand der aufgeführten Urteile gewinnen Sie einen Eindruck darüber, wie viel Schmerzensgeld nach einem Kreuzbandriss durchsetzbar ist:

VerletzungSchmerzensgeld bei KreuzbandrissGericht, Jahr, Entscheidung
doppelseitiger Kreuzbandriss, Muskulatur dauerhaft massiv geschwächt50.000 EuroOLG Hamm, 2012,
Az. 6 U 241/11
Knieinnen- und außen- sowie Kreuzbandriss, Mittelhand- und Ellenbogenfraktur, Lungenprellung, Schulterluxation, Gehirnerschütterungca. 35.800 EuroLG Hildesheim, 1994,
Az. 3 O 318/94
Kreuzbandriss7.500 EuroLG München, 2006,
Az. 19 O 17761/04
Kreuz- und Innenbandriss, Innenmeniskusverletzung, Abriss der Kapselschaleca. 4.100 EuroLG Tübingen, 1988,
Az. 4 O 23/88
Kreuz- und Außenbandriss, Knieschürfwundeca. 3.100 EuroAG Rosenheim, 2001,
Az. 10 C 1935/00

Konsultieren Sie bei Unsicherheiten oder bei Problemen mit der Versicherung des Schädigers – in der Regel übernimmt nämlich die Versicherung die Zahlung – einen Anwalt. Dieser berät Sie eingehend und hilft Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.
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Comments

  1. Peter G. says

    21. April 2017 at 10:31

    Habe eine ruptur im hinteren Kreuzband und einen Innenmeniskusschaden.
    Die Versicherung hat nach Gutachterbefun ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.500.- € angebopten.
    Soll ich Einspruch einlegen oder ist die Abfindung angemessen.
    Habe immernoch große Schmerzen im Knie.
    Bitte um kurze Mitteilung oder ist diese kostenpflichtig.

    Antworten
    • Schmerzensgeldtabelle.net says

      24. April 2017 at 9:59

      Hallo Peter,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten – dies vermag nur ein Anwalt.

      Ihr Schmerzensgeldtabelle.net-Team

      Antworten
  2. Celin J. says

    18. Mai 2018 at 16:06

    Ich (18) hatte Ende ’16 einen Kreuzbandriss, weshalb ich November’ 16 operiert werden musste. Jedoch haben die Ärzte dies falsch eingesetzt und ich hatte unglaubliche Schmerzen, da das Kreuzband viel zu kurz war und auch die Schraube direkt über dem Knochen saß. Darauf hin musste ich noch 2 mal operiert werden. Die letzte Op war September 2017. Ich musste darauf hin die 11 Klasse wiederholen, meinen Führerschein wieder neu anfangen, zwei mal in stationäre Reha und zur Traumatherapie. Mit was für eine Summe an Schmerzensgeld kann man also rechnen?

    Antworten
    • Schmerzensgeldtabelle.net says

      23. Mai 2018 at 13:21

      Hallo Celin J.,

      eine pauschale Aussage zur Höhe des Schmerzensgeldes ist nicht möglich. Diese ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Schmerzensgeldtabellen können einen Überblick zu möglichen Summen bieten. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um Ansprüche abzuklären.

      Ihr Schmerzensgeldtabelle.net-Team

      Antworten
  3. Klara says

    24. Juli 2018 at 13:38

    Hallo, mir (17) Ist vor 9 Monaten in einer Skihalle das Kreuzband gerissen, da meine Bindung falsch eingestellt war. Nach dem vermessen bekam ich einen Zettel mit Angaben zu meiner Größe Gewicht etc und ich sollte diesen unterschreiben. Mein Gewicht stimmte nicht ganz mit dem auf dem Zettel überein (dies habe ich den Mitarbeitern dort auch gesagt aber sie sagten das wäre nicht ausschlaggebend) daraufhin habe ich den Zettel einfach unterschrieben und mir wenige Stunden später den Kreuzbandriss zugezogen .

    Antworten

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    • Leichte Körperverletzung
    • Gefährliche Körperverletzung
    • Schwere Körperverletzung
  • Lebensmittelvergiftung
  • Pfefferspray
  • Psychische Schäden
    • Beleidigung
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